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Arbeitshilfe - Stand: 22.01.2023

Anmeldung Ausgliederung zur Aufnahme zum Handelsregister der GmbH – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Anmeldung Ausgliederung zur Aufnahme zum Handelsregister der GmbH

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Die Ausgliederung ist zum Handelsregister anzumelden. Diese Anmeldung hat grundsätzlich bei allen an dem Vorgang beteiligten Rechtsträgern – also hier der/dem übertragenden Einzelkauffrau/Einzelkaufmann wie der aufnehmenden GmbH – bei den jeweils für sie zuständigen Registergerichten zu erfolgen (§ 16 UmwG).

Zuständig für die Anmeldung bei der GmbH sind die Geschäftsführer als Vertretungsorgan.

Unter Vorlage einer öffentlich beglaubigten Vollmacht (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UmwG) können die erforderlichen Anmeldungen auch durch rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter erfolgen. Hierfür genügen allerdings Prokura oder Handlungsvollmacht alleine nicht (BGH, II ZB 13/91). Der lediglich rechtsgeschäftlich bevollmächtigte Vertreter kann aber nicht wirksam die nach § 16 Abs. 2 UmwG erforderliche Negativerklärung abgeben, da es sich hier um eine Wissens- und nicht um eine Willenserklärung handelt.

Diese Erklärung ist aber entbehrlich, wenn alle Anteilsinhaber der aufnehmenden GmbH dem Ausgliederungsbeschluss zugestimmt haben, weil dann Anfechtungsklagen gegen den Beschluss mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht zulässig sind.

Der Anmeldung beizufügen sind hier:

  • der Ausglieder...